| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 02.11.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Änderungsanträge Landtagswahlprogramm |
| Antragsteller*in: | Diana Siebert (KV Köln) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.10.2026, 22:51 |
ÄA-30: Keine klerikale Ausnahme bei der Verwaltungsdigitalisierung – Kirchenaustritt online und hürdenfrei ermöglichen
Antragstext
WP-06 Ein Land der Vielfalt. Zielzeilen: 492–502
Wir beenden die politisch gewollte Verschleppung und die Ausnahmeregelungen
zugunsten der Amtskirchen bei der Digitalisierung der Verwaltung in Nordrhein-
Westfalen. Es ist unhaltbar, dass Bürger*innen nahezu jeden Verwaltungsakt
digital erledigen sollen, beim Kirchenaustritt jedoch weiterhin durch das
Kirchenaustrittsgesetz NRW zu einem persönlichen Erscheinen vor dem Amtsgericht
(oder Notar) und zur Zahlung einer Strafgebühr von 30 Euro gezwungen werden.
Grundsätzlich gilt für uns: Der Staat darf Kirchen beim Mitgliedermanagement
institutionell nicht gegenüber anderen Organisationen bevorzugen – der Austritt
aus einer Religionsgemeinschaft muss perspektivisch genauso einfach durch eine
private Erklärung gegenüber der Institution möglich sein wie der Austritt aus
einer Gewerkschaft oder einem Verein. Solange der Kirchenaustritt jedoch noch an
staatliche Register gekoppelt ist, muss er sofort, gebührenfrei und ohne
Medienbruch vollständig digital (z. B. über die BundID / eID-Funktion des
Personalausweises) vollzogen werden können. Dies schützt die negative
Religionsfreiheit und entlastet die völlig überlasteten nordrhein-westfälischen
Amtsgerichte sofort von sachfremden bürokratischen Aufgaben.
Begründung
Schon im Wahlprogramm 2022 haben wir versprochen, „die Kirchenaustrittsgebühr und mit dem Austritt einhergehende bürokratische Hürden abzuschaffen“. In der Realität wird die Digitalisierung des Kirchenaustritts in NRW jedoch durch die CDU-geführte Staatskanzlei (unter Minister Liminski) gezielt blockiert, indem der Austritt als bewusste Ausnahme von der allgemeinen Verwaltungsdigitalisierung behandelt wird. Dahinter steht das Kalkül, den Mitgliederschwund der Kirchen durch künstliche bürokratische Hürden zu bremsen: Austrittswillige warten bei den überlasteten Amtsgerichten oft monatelang auf einen Termin, zahlen in dieser Zeit weiter Kirchensteuer und müssen 30 Euro Gebühr entrichten. Unsere Rechtspfleger*innen an den Amtsgerichten rennen personell gegen die Wand; wir dürfen kein hochqualifiziertes Justizpersonal für das Abstempeln von Vereinsaustritten verschwenden. Die klerikale Ausnahme vom Onlinezugangsgesetz (OZG) muss sofort fallen
Zustimmung
- Julia Schumacher
- Lena Willeke
- Michael Breiman
- Anne Roth
- Stefan Weihrauch
- Patrick Kloß
- Anna Kings
- Christoph Dürmann
- Alexander Kolb
- Ragna Kirck
- Aeneas Niklas Marxen
- Anna Daphne Bamidis
- Reinhold Mentzel
- Thomas Greifenberg
- Jörg Nußbaumer
- Ida Holschbach
- Amana Pak
- Frank Jablonski Nagel
- Lisa Peters
- Lara Hölzer
- Kevin Liebig
- Martin Heinemann
- Stephan Eckstein
- Andreas Geschuhn
- Lis Dagny Ohlsen
- Jasper Schilder
- Peter Eisenhofer
- Florian Klee
- Lars Frauenrath
- Nadine Löppenberg
- Melanie Tschernach
- Gertraud Mittermaier
- Christiane Klingenburg-Steinhausen
- Nicole Hansen
- Sabine Keller
- Maria Beckermann
- Birte Thomsen-Brandt
- Jan Hegger
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