Die Originalformulierung „mögliche Kriegsverbrechen“ erscheint zu privat mutmaßend. Durch die dem Juristischen näher liegende Formulierung „Verdacht auf“ soll dem institutionellen Charakter dieser Mutmaßungen Rechnung getragen werden. Der IGH hat die Genozid-Klage angenommen, da es einen Anfangsverdacht gibt, der IStGh hat Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant erlassen. Die Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats macht Israel den Vorwurf des Völkermords.
Sämtliche relevante NGOs bestätigen die Vermutung schwerer Kriegsverbrechen und anderer Völkerrechtsverbrechen.
Der neue Begriff „Völkerrechtsverbrechen“ gehört hier hin, da „Kriegsverbrechen“ allein das Spektrum der Vorwürfe nicht abdeckt. Er ist weitergehend.
„Schwer“ wurde als Adjektiv zu Völkerrechtsverbrechen hinzugefügt, um die im Raum stehenden Vorwürfe wie Genozid, ethnic cleansing und Kriegsverbrechen von kleineren Verstößen gegen das Völkerrecht abzugrenzen.
Hereingenommen wurde die Gewalt israelischer Siedler gegen Palästinenser mit dem Ziel der Vertreibung im Westjordanland. Durch diese Ergänzung war es aus Gründen der Verständlichkeit ratsam, den ursprünglich einen Satz in zwei verschiedene Sätze auseinanderzuziehen. Die Siedlergewalt (sogar schon von US Botschafter Huckabee als „ israelischer Terrorismus“ bezeichnet) ist immer wieder ein prominentes Thema, Teil einer Groß-Israel-Strategie rechter Kräfte in Israel, und wir Grüne sollten dazu Stellung beziehen.
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