| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 02.11.2026 |
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| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 10.10.2026, 12:33 |
§ 13 Delegiertenrat - Satzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln
Satzungstext
(1) Der Delegiertenrat ist zwischen den Mitgliederversammlungen das höchste
beschlussfassende Organ des Kreisverbandes. Ihm gehören je zwei mindestquotierte
Delegierte*r und zwei mindestquotierte Ersatzdelegierte*r jedes Ortsverbands,
der Ratsfraktion, der Grünen Bezirksvertreter*innen ("BV-Runde"), der GRÜNEN
JUGEND KÖLN (GJK) und jedes Partei-Arbeitskreises an. Delegierte müssen Mitglied
der Partei sein, die*der GJK-Vertreter*in muss Mitglied der GJK sein. Die
Delegierten der Ortsverbände und der Ratsfraktion müssen Mitglied der jeweiligen
Vorstände sein, Delegierte der GRÜNEN JUGEND KÖLN sollen Mitglied des Vorstands
der GRÜNEN JUGEND KÖLN sein. Ferner gehören ihm zwei mindestquotierte Mitglieder
des Vorstandes an. Die Delegierten und die Mitglieder des Vorstandes üben das
Stimmrecht aus und können durch Ersatzdelegierte vertreten werden.
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