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            <title>Kreismitgliederversammlung 02.11.2026: Anträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung 02.11.2026: Anträge</title>
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                        <title>ÄA-48: Die Eine Welt ist unser Ziel!</title>
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                        <author>Stephan Eckstein (KV Köln)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag des Landtagswahlprogramms für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-06: „Ein Land der Vielfalt“ wird in Zeile 1179 vor dem Satz „Auch unsere Kommunen tragen diese globale Verantwortung mit:[…]“ wie folgt ergänzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Wir setzen uns für eine starke und partnerschaftliche Entwicklungspolitik im Sinne der Einen Welt ein und arbeiten dabei eng mit zivilgesellschaftliche Organisationen, Kirchen und Wirtschaft zusammen.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein klares Bekenntnis zur Entwicklungspolitik ist gerade in Zeiten wichtig, in denen sie zunehmend unter Druck steht und ihre Bedeutung und Wirkung in der öffentlichen Debatte häufig verzerrt und irreführend dargestellt wird. Entwicklungszusammenarbeit darf nicht als verzichtbare Zusatzleistung verstanden werden, sondern ist Ausdruck globaler Verantwortung und eine notwendige Voraussetzung für mehr Gerechtigkeit, Frieden und eine nachhaltige Entwicklung. Gerade angesichts zunehmender globaler Krisen und Ungleichheiten ist es wichtiger denn je, internationale Partnerschaften auf Augenhöhe zu stärken und gemeinsame Verantwortung für die Eine Welt zu übernehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beschlossen im AK Internationales &amp; Europa am 22.10.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 23:01:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-31: Verwaltung entlasten – Ende des staatlichen Kirchensteuereinzugs</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/verwaltung-entlasten-ende-des-staatlichen-kirchensteuereinzugs-30677</link>
                        <author>Diana Siebert (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/verwaltung-entlasten-ende-des-staatlichen-kirchensteuereinzugs-30677</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-06 Ein Land der Vielfalt (Religionspolitik / Finanzen) Zielzeilen: 492–502<br><br>
Wir beenden die Praxis, dass die staatlichen Finanzbehörden den Einzug der Mitgliedsbeiträge für die Amtskirchen (Kirchensteuer) übernehmen. In Zeiten, in denen das Land Nordrhein Westfalen und seine Kommunen unter extremen finanziellen und administrativen Belastungen stehen, müssen die staatlichen Ressourcen auf die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung konzentriert werden. Der säkulare Staat ist nicht das Inkassounternehmen für Religionsgemeinschaften. Die Kirchen sind zivilgesellschaftliche Akteure und müssen, wie jede Gewerkschaft, Partei oder NGO auch, den Einzug ihrer Mitgliedsbeiträge selbst und auf eigene Kosten organisieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unsere Verwaltungen und Finanzämter arbeiten an der absoluten Belastungsgrenze. Das Argument, die Kirchen würden den Staat für den Kirchensteuereinzug bezahlen (Einbehalt), greift in Zeiten des eklatanten Fachkräftemangels ins Leere: Der Staat kann seine knappe hoheitliche IT- und Personalinfrastruktur nicht als „Miet-Bürokratie“ an externe Vereine verpachten, während gleichzeitig ihm selbst das Personal für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und für Kernaufgaben fehlt. Zudem verleiht der staatliche Einzug den Kirchenbeiträgen eine unrechtmäßige hoheitliche Aura.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 23:01:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-47: Agenda 2030 und Folgeprozess stärken</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/agenda-2030-und-folgeprozess-starken-14515</link>
                        <author>Stephan Eckstein (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/agenda-2030-und-folgeprozess-starken-14515</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag des Landtagswahlprogramms für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-06: „Ein Land der Vielfalt“ wird in Zeile 1170 der Satz „Wir setzen uns für einen fairen globalen Handel und die Einhaltung von Umweltschutz und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten ein, treten für die Umsetzung der Agenda 2030 ein und treiben die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW voran – unterstützt durch gezielte Kampagnen für fairen Handel.“ wie folgt geändert und ergänzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Wir setzen uns für einen fairen globalen Handel und die Einhaltung von Umweltschutz und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten ein und treiben die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW voran – unterstützt durch gezielte Kampagnen für fairen Handel. Auch treten wir für eine verstärkte Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung ein und beteiligen uns im Beyond 2030 Prozess für eine andauernde starke internationale Kooperation für eine sozial-ökologische Transformation.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umfassen weit mehr als globale Lieferketten, darunter zentrale Themen wie Armutsbekämpfung, Bildung, Geschlechter-gerechtigkeit und weniger Ungleichheiten. Daher sollten sie als eigenständiger Punkt verankert werden. Zudem ist es wichtig, die Beteiligung des Bundeslandes am Prozess „Beyond 2030“ zu nennen, um die Weiterentwicklung der globalen Nachhaltigkeitsagenda im Sinne unserer Ziele aktiv mitzugestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beschlossen im AK Internationales &amp; Europa am 22.10.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 22:59:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-15: Keine Segregation im Klassenzimmer – Konfessionell ungebundene Schule als Regelschule</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/keine-segregation-im-klassenzimmer-konfessionell-ungebundene-schule-58924</link>
                        <author>Diana Siebert (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/keine-segregation-im-klassenzimmer-konfessionell-ungebundene-schule-58924</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-03 Ein Land der Chancen (Schule) Zielzeilen: 526–531<br>
Wir beenden die religiöse Segregation im Klassenzimmer. Das historisch überholte Konstrukt der staatlichen Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen wird restlos abgeschafft. Wir setzen keine faulen Kompromisse um, sondern wandeln alle staatlichen Bekenntnisschulen in konfessionell ungebundene, staatliche Gemeinschaftsschulen als verbindliche Regelschule des Landes um. Die religionsneutrale Schule für alle darf in NRW nicht länger ein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss endlich zur gesetzlichen Realität werden. Nur eine von religiösen Profilen und kirchlichen Privilegien vollständig ungebundene Schule kann allen Kindern die gleichen Chancen und uneingeschränkte Teilhabe garantieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Wahlprogramm 2022 hieß es noch zurückhaltend: „Hemmnisse für den seit 2015 möglichen Umbau von Bekenntnisschulen in bekenntnisfreie Grundschulen werden wir abbauen.“ Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass dieses lokale Flickwerk nicht ausreicht. NRW leistet sich als eines der ganz wenigen Bundesländer noch immer den Anachronismus, Kinder bereits im Grundschulalter nach der Konfession ihrer Eltern in staatlich vollfinanzierten Bekenntnisschulen zu trennen und Lehrkräfte bei der Einstellung nach ihrem Taufschein zu selektieren. Das zementiert Ausgrenzung und torpediert massiv den elementaren Grundschul-Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“. Wenn Kinder aus derselben Nachbarschaft nach Konfession getrennt auf entferntere Schulen verteilt werden, verkompliziert das die Schulentwicklungsplanung – insbesondere im ländlichen Raum – extrem und zwingt Familien zu völlig unnötigen Schulwegen. Gleichzeitig klären wir mit unserer Forderung nach einer explizit „konfessionell ungebundenen“ Gemeinschaftsschule eine historische Schieflage in NRW: Laut Landesverfassung orientiert sich unsere heutige Gemeinschaftsschule als historisches Überbleibsel der Nachkriegszeit formal noch immer an „christlichen Bildungs- und Kulturwerten“. Wir wollen dieses klerikale Überbleibsel überwinden und die wirklich neutrale, von allen Konfessionen ungebundene Schule endlich zur flächendeckenden Realität für alle Kinder in NRW machen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 22:52:39 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-30:  Keine klerikale Ausnahme bei der Verwaltungsdigitalisierung – Kirchenaustritt online und hürdenfrei ermöglichen</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/keine-klerikale-ausnahme-bei-der-verwaltungsdigitalisierung-kirchen-31723</link>
                        <author>Diana Siebert (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/keine-klerikale-ausnahme-bei-der-verwaltungsdigitalisierung-kirchen-31723</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-06 Ein Land der Vielfalt. Zielzeilen: 492–502</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir beenden die politisch gewollte Verschleppung und die Ausnahmeregelungen zugunsten der Amtskirchen bei der Digitalisierung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Es ist unhaltbar, dass Bürger*innen nahezu jeden Verwaltungsakt digital erledigen sollen, beim Kirchenaustritt jedoch weiterhin durch das Kirchenaustrittsgesetz NRW zu einem persönlichen Erscheinen vor dem Amtsgericht (oder Notar) und zur Zahlung einer Strafgebühr von 30 Euro gezwungen werden. Grundsätzlich gilt für uns: Der Staat darf Kirchen beim Mitgliedermanagement institutionell nicht gegenüber anderen Organisationen bevorzugen – der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft muss perspektivisch genauso einfach durch eine private Erklärung gegenüber der Institution möglich sein wie der Austritt aus einer Gewerkschaft oder einem Verein. Solange der Kirchenaustritt jedoch noch an staatliche Register gekoppelt ist, muss er sofort, gebührenfrei und ohne Medienbruch vollständig digital (z. B. über die BundID / eID-Funktion des Personalausweises) vollzogen werden können. Dies schützt die negative Religionsfreiheit und entlastet die völlig überlasteten nordrhein-westfälischen Amtsgerichte sofort von sachfremden bürokratischen Aufgaben.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon im Wahlprogramm 2022 haben wir versprochen, „die Kirchenaustrittsgebühr und mit dem Austritt einhergehende bürokratische Hürden abzuschaffen“. In der Realität wird die Digitalisierung des Kirchenaustritts in NRW jedoch durch die CDU-geführte Staatskanzlei (unter Minister Liminski) gezielt blockiert, indem der Austritt als bewusste Ausnahme von der allgemeinen Verwaltungsdigitalisierung behandelt wird. Dahinter steht das Kalkül, den Mitgliederschwund der Kirchen durch künstliche bürokratische Hürden zu bremsen: Austrittswillige warten bei den überlasteten Amtsgerichten oft monatelang auf einen Termin, zahlen in dieser Zeit weiter Kirchensteuer und müssen 30 Euro Gebühr entrichten. Unsere Rechtspfleger*innen an den Amtsgerichten rennen personell gegen die Wand; wir dürfen kein hochqualifiziertes Justizpersonal für das Abstempeln von Vereinsaustritten verschwenden. Die klerikale Ausnahme vom Onlinezugangsgesetz (OZG) muss sofort fallen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 22:50:54 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-42: Ukraine in die EU</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/ukraine-in-die-eu-5944</link>
                        <author>Stephan Eckstein (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/ukraine-in-die-eu-5944</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag des Landtagswahlprogramms für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-06: „Ein Land der Vielfalt“ wird in Zeile 1105 nach dem Satz „Wir stehen fest an der Seite der Ukraine und der Menschen in der Ukraine.“ wie folgt eingefügt und der darauffolgende Satz „Wir wollen den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Ukraine aktiv mitgestalten und bauen dafür auf die Stärken unseres Bundeslandes: […] wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Wir befürworten daher ausdrücklich den EU-Beitritt der Ukraine und wollen den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Ukraine aktiv mitgestalten. Dafür bauen wir auf die Stärken unseres Bundeslandes: […]“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Solidarität mit der Ukraine und den Menschen, die dort leben ist gemäß unserer Werte unverhandelbar. Für Viele endet Solidarität aber bei der Diskussion um den Beitritt der Ukraine in die EU und die damit Verbundenen Friedens- und Verteidigungsversicherungen. Daher ist ein klares Bekenntnis zur Ukraine auf ihrem Weg in die EU an dieser Stelle im Programm wichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beschlossen im AK Internationales &amp; Europa am 22.10.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 22:48:05 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-32: Verfassungsauftrag erfüllen – Historische Staatsleistungen restlos ablösen</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/verfassungsauftrag-erfullen-historische-staatsleistungen-restlos-abl-62940</link>
                        <author>Diana Siebert (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/verfassungsauftrag-erfullen-historische-staatsleistungen-restlos-abl-62940</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Amtskirchen aus dem Jahr 1919 (Art. 138 WRV i.V.m. Art. 140 GG) muss endlich umgesetzt werden. Wir beenden die ungerechtfertigten Millionen-Zahlungen aus dem allgemeinen Landeshaushalt. Nordrhein Westfalen wird sich im Bundesrat für ein bundesweites Grundsatzgesetz zur Ablösung nach dem Prinzip der bereits erfolgten Tilgung einsetzen und gleichzeitig ein eigenes Landesgesetz vorbereiten, um die Zahlungen notfalls unilateral zu beenden.<br>
Dem Vorwand, das Land könne sich eine Ablösung haushaltspolitisch nicht leisten, erteilen wir eine klare Absage: Die historischen Verpflichtungen sind nach über 100 Jahren längst monetär getilgt; eine Ablösung kann durch eine Null-Lösung oder kurz befristete Schlussraten erfolgen. Es darf nicht länger eine angebliche gesellschaftliche Abhängigkeit von kirchlichen Institutionen (Kitas, Kliniken) vorgeschoben werden, da diese ohnehin fast vollständig aus Steuern und Sozialkassen finanziert werden. Zudem beenden wir die absurde Praxis, durch pauschale Zuweisungen selbst den reichsten Kirchengliederungen ohne jede Bedürftigkeitsprüfung staatliche Millionen zuzuschieben.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bereits im Wahlprogramm 2022 haben wir uns klar zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen bekannt („dem Auftrag des Grundgesetzes endlich nachzukommen und die altrechtlichen Staatsleistungen abzulösen“). Seit über 100 Jahren wird dieser Verfassungsauftrag jedoch verschleppt, während Land und Kommunen finanziell gegen die Wand fahren. Wenn die Ablösung gefordert wird, wird reflexhaft behauptet, der Haushalt könne sich milliardenschwere Einmalzahlungen nicht leisten – ein Taschenspielertrick zur Wahrung des Status quo, da die historischen Entschädigungen längst überzahlt sind. Zudem vermengen die Kirchen diese Zahlungen rhetorisch mit ihren sozialen Einrichtungen, obwohl diese staatlich refinanziert werden. Das System der pauschalen Zuweisung führt in NRW dazu, dass das Land ausgerechnet Bistümern wie Köln oder Paderborn, die auf Milliardenvermögen sitzen, ohne jede Bedürftigkeitsprüfung Steuergelder überweist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 22:46:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-40: Verantwortlichkeiten klar benennen</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/israels-mit-verantwortung-klar-benennen-12760</link>
                        <author>Stephan Eckstein (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/israels-mit-verantwortung-klar-benennen-12760</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag des Landtagswahlprogramms für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-06: „Ein Land der Vielfalt“ wird in Zeile 1083 der Satz „Die Terrorangriffe vom 7. Oktober 2023, geführt von der islamistischen Hamas und ihre Folgen haben den Konflikt im Nahen Osten in eine neue Dimension der Gewalt geführt“ wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Terrorangriffe vom 7. Oktober 2023, geführt von der islamistischen Hamas, und die massive Reaktion Israels darauf haben den Konflikt im Nahen Osten in eine neue Dimension der Gewalt<br>
geführt.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Originalformulierung „und ihre Folgen“ unterschlägt den eigenständigen Beitrag der israelischen Regierung zur Steigerung der Gewalt. „Folgen“ werden im allgemeinen als naturgesetzlich oder logisch „zwingend“ empfunden. Die Art der Gegenwehr der israelischen Seite war aber in ihrem Ausmaß und in der Qualität nicht alternativlos.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beschlossen im AK Internationales &amp; Europa am 22.10.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 22:38:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-39: Keine Abschiebungen in Gefahr oder ins Unrecht</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/keine-abschiebungen-in-gefahr-oder-ins-unrecht-55714</link>
                        <author>Stephan Eckstein (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/keine-abschiebungen-in-gefahr-oder-ins-unrecht-55714</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag des Landtagswahlprogramms für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-06: „Ein Land der Vielfalt“ wird in Zeile 1080 nach „Wir unterstützen Menschen, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen und Schutz zu suchen.“ wie folgt ergänzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Insbesondere verhindern wir, dass Menschen, die in NRW Schutz suchen, in menschenunwürdige Situationen oder in Gefahr gebracht oder ihrer rechtsstaatlichen Verfahren beraubt werden.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beschlossen im AK Internationales &amp; Europa am 22.10.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 22:36:34 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-03: Kein Greenwashing bei klimaschädlicher Mobilität (Kap. 1, Z. 969)</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/kein-greenwashing-bei-klimaschadlicher-mobilitat-kap-1-z-969-59368</link>
                        <author>Grüne Jugend Köln (dort beschlossen am: 25.10.2026)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/kein-greenwashing-bei-klimaschadlicher-mobilitat-kap-1-z-969-59368</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag zum Landtagswahlprogramm für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-01: &quot;Ein Land der Innovation und Nachhaltigkeit&quot; wird ab Zeile 969 Folgendes gestrichen:<br>
„Fliegen ist für das global vernetzte NRW und seine Bürger*innen von großer Bedeutung. Ob Tourismus, Wirtschaft oder Logistik, ohne unsere Flughäfen geht es nicht.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>und ersetzt durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Fliegen ist die klimaschädlichste Form der Mobilität und muss deshalb auf das notwendige Maß begrenzt werden. Trotzdem bleiben unsere Flughäfen für Tourismus, Wirtschaft und Logistik in NRW relevant.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Z. 980 nach „lehnen wir ab.“ wird ergänzt: An keinem NRW-Flughafen ist ein weiterer Ausbau verkehrspolitisch erforderlich oder klimapolitisch vertretbar.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung: erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 22:16:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-05: Konkrete Anreize für weniger Emissionen im Luftverkehr</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/konkrete-anreize-fur-weniger-emissionen-im-luftverkehr-28246</link>
                        <author>AK Mobilität (dort beschlossen am: 17.10.2026)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/konkrete-anreize-fur-weniger-emissionen-im-luftverkehr-28246</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag zum Landtagswahlprogramm<br>
für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-01: „Ein Land der Innovation und Nachhaltigkeit“ wird ab Zeile 984 wie folgt geändert: Nach „<em>Gleichzeitig unterstützen wir Flughäfen auf dem Weg zur Klimaneutralität</em>“ kommt der Punkt. Satzteil „<em>und wollen NRW, aufbauend auf seinen zahlreichen Forschungsaktivitäten, zum führenden Standort für klimaneutrale Flugkraftstoffe, Wasserstoff- und Elektroflugzeuge machen.</em>“ entfällt. <strong>Stattdessen wird ergänzt:</strong> „NRW setzt sich für eine Kerosinsteuer ein. Gleichzeitig soll nachhaltiger Strom für den Schienenverkehr von der Energiesteuer befreit werden.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es gibt keine <strong>wirklich</strong> klimaneutrale Flugkraftstoffe und es wird sie nie geben. Es handelt sich dabei um Greenwashing: Nur weil CO<sup>2</sup> zuerst an einer anderen Stelle eingespart wurde, um dann aus der Flugzeugturbine ausgeblasen zu werden, wird der Ausstoß nicht „neutral“. Das Vorgehen ist nicht an sich falsch, aber die Bezeichnung als „neutral“ ist es eindeutig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Forschungsprojekte mit dem Zweck, Klimawirkung des Luftverkehrs zu senken, sind grundsätzlich begrüßenswert. Der Fokus soll jedoch in erster Linie auf Vermeidung liegen. Dafür sollten wir hier klare Anreize setzen: Fliegen muss teurer werden; die zusätzlichen Einnahmen sollen der Schiene zu Gute kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Allgemeine Einordnung:</strong> Der AK Mobilität hat in der Sitzung am 08.10.2026 eine Arbeitsgruppe für das Landtagswahlprogramm gebildet und dieser die Verantwortung für die entsprechenden Änderungsanträge gegeben. Die Arbeitsgruppe hat mehrere Änderungsanträge erarbeitet und diese am 17.10.2026 beschlossen. Einen Teil dieser Anträge möchten wir der KMV präsentieren. Wir bitten um eure Zustimmung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 21:39:33 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-16: Digitale Bildung landesweit denken</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/digitale-bildung-landesweit-denken-62545</link>
                        <author>Grüne Jugend Köln (dort beschlossen am: 25.10.2026)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/digitale-bildung-landesweit-denken-62545</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag zum Landtagswahlprogramm<br>
für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In WP-03: „Ein Land der Chancen“ wird der in Zeile 543 beginnende Absatz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Digitale Bildung darf nicht vom Wohnort, der Schulform oder dem Schulträger abhängen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Schüler*innen und Lehrkräfte in NRW dauerhaft Zugang zu funktionierender technischer Infrastruktur sowie sicheren, datenschutzgerechten und kostenfreien digitalen Bildungswerkzeugen<br>
erhalten. Wir sorgen dafür, dass informationstechnische Grundlagen und eine kritisch-reflektierte KI-Grundbildung allen zugänglich werden. Wir wollen, dass jedes Kind und jede Lehrkraft ein digitales Endgerät hat und wollen die Kommunen auf diesem Weg begleiten. Dazu gehören auch ein Glasfaseranschluss mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch, leistungsfähiges WLAN und IT-Assistenz vor Ort.<br>
Mit den Städten und Gemeinden entwickeln wir die Lernmittelfreiheit weiter und öffnen sie für neue digitale Inhalte und Anbieter. Digitale Werkzeuge helfen uns zudem, Bildungsqualität sichtbar zu machen: Wir bauen ein durchgängiges Bildungsmonitoring auf, das individuelle Lernverläufe in den Blick nimmt und als verlässliche Grundlage für politische wie pädagogische Entscheidungen dient. So steuern wir Bildung datengestützt und systematisch weiter, statt sie nur zu verwalten.”</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>durch folgenden Absatz ersetzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Digitale Bildung darf nicht vom Wohnort, der Schulform oder dem Schulträger abhängen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Schüler*innen und Lehrkräfte in NRW dauerhaft Zugang zu funktionierender technischer Infrastruktur sowie sicheren, datenschutzgerechten und kostenfreien digitalen Bildungswerkzeugen erhalten. Die im Bildungswesen eingesetzten Digitalsysteme und die Betriebssysteme der Schulcomputer sollen quelloffen sein. Wir sorgen dafür, dass informationstechnische Grundlagen und eine kritisch-reflektierte KI-Grundbildung allen zugänglich werden. Wir wollen bei frühkindlicher Bildung einen Fokus auf analoges Lernen legen. Den flächendeckenden Einsatz von persönlichen digitalen Endgeräten wollen wir erst ab der 8. Klasse erlauben. Soweit flächendeckend persönliche digitale Endgeräte zum Einsatz kommen, soll jedes Kind und jede Lehrkraft ein digitales Endgerät haben. Wir wollen soweit wie rechtlich möglich Standards durch das Land setzen und darüber hinaus die Kommunen bestmöglich unterstützen. Wir stärken digitale Souveränität durch eine Breite Gerätevielfalt und eine Vielfalt von Betriebssystemen. Die Einbindung vorhandener privater Endgeräte aller Betriebssysteme ermöglichen wir. Gleichzeitig ermöglichen wir auch die Wahl, ob statt eines privaten Geräts ein vom Land geliehenes Gerät für die Ausbildungsdauer zur Verfügung gestellt wird. Wir stärken den Einsatz von Laptops mit Tastatur. Lösungen, die Familien drängen, Geräte eines bestimmten Herstellers oder Betriebssystems zu kaufen, lehnen wir ab. Um reibungsfreien digitalen Unterricht zu ermöglichen muss ein Glasfaseranschluss mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch, leistungsfähiges WLAN und IT-Assistenz vor Ort sichergestellt werden. Mit den Städten und Gemeinden entwickeln wir die Lernmittelfreiheit weiter und öffnen sie für neue digitale Inhalte und Anbieter*innen, wobei wir insbesondere auf Open Educational Resources (OER) setzen. Digitale Werkzeuge helfen uns zudem, Bildungsqualität sichtbar zu machen: Wir bauen ein durchgängiges<br>
Bildungsmonitoring auf, das individuelle Lernverläufe in den Blick nimmt und als verlässliche Grundlage für politische wie pädagogische Entscheidungen dient. So steuern wir Bildung datengestützt und systematisch weiter, statt sie nur zu verwalten.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Siehe <a href="https://www.gruenekoeln.de/partei/beschluesse/nachricht/da-ist-der-wurm-drin-gegen-den-applezwang-an-koelner-schulen-6085">https://www.gruenekoeln.de/partei/beschluesse/nachricht/da-ist-der-wurm-drin-gegen-den-applezwang-an-koelner-schulen-6085</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit Beschluss der KMV vom 13.04.26 setzen wir uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln ausdrücklich für eine systemoffene und am Lernerfolg orientierte, evidenzbasierte, Digitalisierungsstrategie in Schulen ein. Eine solche Digitalisierung sollte landesweit vorangetrieben werden, um teure und möglicherweise unzureichende kommunale Insellösungen zu verhindern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 21:35:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-02: Besserer ÖPNV in NRW: Klimatisiert, bezahlbar, durchdacht</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/besserer-opnv-in-nrw-klimatisiert-bezahlbar-durchdacht-61782</link>
                        <author>AK Mobilität (dort beschlossen am: 17.10.2026)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/besserer-opnv-in-nrw-klimatisiert-bezahlbar-durchdacht-61782</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgende drei Änderungsanträge zum Landtagswahlprogramm<br>
für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 zum Kapitel WP-01: &quot;Ein Land der Innovation und Nachhaltigkeit&quot; ein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Klimatisierung im ÖPNV:</strong> Ab Zeile 678 nach „<em>... und Mobilstationen.</em>“ wird ergänzt: „Angesichts der Klimakrise und Hitzeentwicklung verfolgen wir das Ziel, alle ÖPNV-Fahrzeuge in NRW mit Klimaanlagen auszustatten. Dies muss bei Neuanschaffungen und Fahrzeug-Modernisierungen eine Priorität sein.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Deutschlandticket für 29 €: </strong>In der Zeile 729 wird der Text „Das Deutschlandticket wollen wir als attraktives und leistungsfähiges Angebot erhalten und weiterentwickeln.“ ersetzt durch „Das Deutschlandticket soll für alle erschwinglich sein: NRW setzt sich für einen Preis von 29 € pro Monat und eine Preisbindung für mindestens drei Jahre ein.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Bessere S-Bahn in NRW:</strong> In der Zeile 782 wird der Text „Für die Metropolregionen Rhein-Ruhr zum Beispiel mit dem Konzept “S-Bahn-2.0”:“ ersetzt durch „Das Konzept ‚S-Bahn 2.0‘ aus dem Ruhrgebiet entwickeln wir dafür zu einer landesweiten Vision ‚S-Bahn NRW 2.0‘ weiter:“</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 1:</strong> Die Richtung im Ursprungstext stimmt, aber wir brauchen gerade angesichts der extremen Hitze mehr Verbindlichkeit und einen richtigen Push. Es sollten ausschließlich klimatisierte Fahrzeuge neu angeschafft werden. Die Bestandsfahrzeuge sollen priorisiert mit Klimaanlagen ausgestattet werden, wo möglich auch entkoppelt von sonstigen Sanierungsmaßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 2:</strong> Eine klare Aussage zum Preis, die wir später auch am Wahlkampfstand so wiederholen können. Und auch zur Preisbidung - denn ein günstiger Preis nützt wenig, wenn er ständig erhöht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Erfolgsgeschichte des 9-€-Tickets bestand auch darin, dass es zum einen vielen Menschen mit geringem Einkommen erstmalig freie Mobilität (und gesellschaftliche Teilhabe) ermöglichte und zum anderen viele Autofahrende zum Umstieg auf ÖPNV bewegte. Diese positiven Effekte werden jedoch mit jeder Preiserhöhung immer geringer. Zwar wird z. B. mit sozialen Tickets dagegen gesteuert. Deutlich besser und einfacher wäre jedoch ein angemessener, bezahlbarer Preis für alle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Natürlich führt ein niedrigerer Ticketpreis auch zur Finanzierungsfrage. Fakt ist aber auch, dass der ÖPNV seit jeher mehr oder weniger ein Zuschussgeschäft war und ist: Egal ob bei 9 €, 49 €, 58 €, 63 €, 66,80 € oder auch in der Vergangenheit bei Abos für 100 €+. Das ist auch in Ordnung, denn <strong>der ÖPNV gehört zur Daseinsvorsorge.</strong> Die Politik muss dies anerkennen und den ÖPNV angemessen finanziell ausstatten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dass es eine Bundesentscheidung ist, ist uns bewusst. Wenn die NRW-Landesregierung sich aber dafür einsetzt, hat das Gewicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 3:</strong> Das bestehende Konzept &quot;S-Bahn 2.0&quot; konnte bereits Erfolge erzielen, Teile davon wurden in das offizielle Zielnetz des VRR übernommen. Da die Planungen ohnehin landesweit zusammengeführt werden sollen, gibt es jetzt die Chance, die bestehenden Planungen gleichzeitig in einem ähnlichen Maß wie im Ruhrgebiet zu einem neuen Zielnetz für ganz NRW weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Allgemeine Einordnung:</strong> Der AK Mobilität hat in der Sitzung am 08.10.2026 eine Arbeitsgruppe für das Landtagswahlprogramm gebildet und dieser die Verantwortung für die entsprechenden Änderungsanträge gegeben. Die Arbeitsgruppe hat mehrere Änderungsanträge erarbeitet und diese am 17.10.2026 beschlossen. Einen Teil dieser Anträge möchten wir der KMV präsentieren. Wir bitten um eure Zustimmung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 20:49:20 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-19: Neue Landesentwicklungsgesellschaft</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/neue-landesentwicklungsgesellschaft-46258</link>
                        <author>AK Soziales (dort beschlossen am: 07.10.2026)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/neue-landesentwicklungsgesellschaft-46258</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kapitel 4 (nach Zeile 104-107):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften bleiben für uns die<br>
zentralen Akteure einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik, denn sie<br>
garantieren nicht nur, dass günstiger Wohnraum entsteht, sondern auch, dass er<br>
günstig bleibt. <strong>Um mehr Spielräume für eigenes wohnungspolitisches Handeln zu<br>
gewinnen, wollen wir die erneute Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft<br>
prüfen, die auch bodenpolitische Akzente setzt und damit Spekulationsgeschäfte<br>
eindämmt.</strong><br><br><em>(Einstimmiger Beschluss des AK Soziales vom 7.10.2026)</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Der Verkauf der landeseigenen LEG war ein schwerer Fehler der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2008. Das Tafelsilber wurde hier für einen kurzfristigen Netto-Erlös von 787 Millionen Euro verscherbelt. Seitdem hat die gegründete Aktiengesellschaft Dividenden in mindestens dreifacher Höhe ausgezahlt.<br><br>
Schon damals waren wir Grüne gegen diese Privatisierung. Denn für uns ist Wohnen ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, genauso wie Strom oder Wasser. Ohne Wohnen gibt es weder Strom- noch Wasseranschluss!<br><br>
Um wieder mehr Spielräume für eigenes wohnungspolitisches Handeln zu gewinnen, wollen wir die erneute Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft prüfen, die auch bodenpolitische Akzente setzt und damit Spekulationsgeschäfte eindämmt. Dies fordert u.a. auch der Mieterbund NRW.</h2></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 15:28:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-08: Verringerung struktureller Bildungsungleichheit – Priorisierung der inklusiven Gesamtschule</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/verringerung-struktureller-bildungsungleichheit-priorisierung-der-in-41689</link>
                        <author>AK Bildung (dort beschlossen am: 22.10.2026)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/verringerung-struktureller-bildungsungleichheit-priorisierung-der-in-41689</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag zum Landtagswahlprogramm für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein:<br>
WP-03 &quot;Ein Land der Chancen&quot; wird in Zeile 275ff. in folgende Formulierung verändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Wir wollen das Schulsystem langfristig zu einem inklusiven Bildungssystem des längeren gemeinsamen Lernens weiterentwickeln. Die inklusive Gesamtschule stärken wir dabei als bevorzugtes Leitmodell und wollen sie bei der Neugründung und Weiterentwicklung von Schulen prioritär berücksichtigen. Bestehende weitere Schulformen beziehen wir in einen schrittweisen und bedarfsgerechten Wandel ein. Zugleich verbessern wir die Durchlässigkeit zwischen allen Bildungswegen.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die inklusive Gesamtschule bietet die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche unterschiedlicher sozialer Herkunft, Leistungsfähigkeit und individueller Voraussetzungen länger gemeinsam zu unterrichten, ohne sie frühzeitig auf unterschiedliche Schulformen und Bildungsgänge aufzuteilen. Ihre langfristige Stärkung als bevorzugte Schulform kann damit einen wichtigen Beitrag zur <strong>Verringerung</strong><strong>struktureller</strong><strong>Bildungsungleichheit</strong> leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die frühe Aufteilung von Schüler*innen auf unterschiedliche Schulformen soziale Bildungsungleichheiten verstärken kann, ohne dass damit ein nachweisbarer Vorteil für das durchschnittliche Leistungsniveau verbunden ist (Terrin &amp; Triventi, 2023; Werfhorst &amp; Mijs, 2010).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem können Schulformempfehlungen selbst bei vergleichbaren Leistungen durch die soziale Herkunft beeinflusst werden. <strong>Frühzeitige Selektion hat daher die Gefahr, bestehende soziale Ungleichheiten weiter zu verfestigen </strong>(Batruch et al., 2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Untersuchungen deutscher Schulstrukturreformen bestätigen das Potenzial längeren gemeinsamen Lernens. Die frühere Trennung von Haupt- und Realschüler*<em>innen in Bayern führte zu Leistungsnachteilen. Umgekehrt zeigte die Zusammenführung unterschiedlicher Bildungsgänge in mehreren Bundesländern positive Auswirkungen auf die Leseleistungen, insbesondere bei sozial benachteiligten Schüler</em><em>*</em>innen (Piopiunik, 2014, 2021).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch erfolgreiche Bildungssysteme wie das in Estland zeigen, dass längeres gemeinsames Lernen mit hohen fachlichen Leistungen vereinbar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher ist die <strong>langfristige Priorisierung der inklusiven Gesamtschule</strong> ein begründeter Schritt, um die frühe Selektion zu verringern und allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sind eine hochwertige individuelle Förderung, verbindliche Bildungsstandards und eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Terrin, É., &amp; Triventi, M. (2023). The Effect of School Tracking on Student Achievement and Inequality: A Meta-Analysis. Review of Educational Research, 93(2), 236–274.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Werfhorst, H. G., and Mijs, J. J. (2010). Achievement inequality and the institutional structure of educational systems: A comparative perspective. Annual Review of Sociology, 36, 407–428.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Batruch, A., Geven, S., Kessenich, E., &amp; van de Werfhorst, H. G. (2023). Are tracking recommendations biased? A review of teachers’ role in the creation of inequalities in tracking decisions. Teaching and Teacher Education, 123, 103985.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Piopiunik, M. (2014). The effects of early tracking on student performance: Evidence from a school reform in Bavaria. <em>Economics of Education Review, 42</em>, 12–33.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Piopiunik, M. (2021). <em>How does reducing the intensity of tracking affect student achievement? Evidence from German state reforms</em> (CESifo Working Paper No. 9214). CESifo.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 12:52:09 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-18: Vergesellschaftung</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/vergesellschaftung-20015</link>
                        <author>Marc Kersten (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/vergesellschaftung-20015</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kapitel 4, Zeile 99-107:<br><br>
Bezahlbares Wohnen ist zur zentralen sozialen Frage unserer Zeit geworden. Die Miete verschlingt immer größere Teile des Einkommens, bei vielen bleibt am Monatsende kaum noch Geld für Lebensmittel, Bildung und Teilhabe. Das gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein echtes kommunales Vorkaufsrecht zum Verkehrswert gibt Städten und Gemeinden endlich die Möglichkeit, dem Höchstgebot etwas entgegenzusetzen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. <span class="underline"><strong>Auch Vergesellschaftungen gemäß §15 Grundgesetz schließen wir bei deutlich verbesserter Haushaltslage des Landes nicht aus.</strong></span> Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften bleiben für uns die zentralen Akteure einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik, denn sie garantieren nicht nur, dass günstiger Wohnraum entsteht, sondern auch, dass er günstig bleibt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 22:49:37 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-06: Effektivere Flächennutzung</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/effektivere-flachennutzung-8575</link>
                        <author>Marc Kersten (KV Köln)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/effektivere-flachennutzung-8575</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kapitel 2 (Zeile 166-168):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Grundsatz lautet: Bestehende Flächen besser nutzen, bevor neue versiegelt werden. Deshalb setzen wir auf Umnutzung, Baulücken, Nachverdichtung<span class="underline"><strong>, höhere Bauweise, etwas kleinere Wohneinheiten, flexible Grundrisse, Wohnungstausch</strong></span> und eine flächensparende Siedlungsentwicklung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 22:13:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-17: Schuldnerberatung für alle</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/schuldnerberatung-fur-alle-34066</link>
                        <author>AK Soziales (dort beschlossen am: 07.10.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kapitel 4 (Zeile 51-57):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer in eine finanzielle Notlage gerät, darf nicht allein gelassen werden. Wir stehen für den Zugang zu einer kostenlosen Schuldner- und Verbrauchsinsolvenzberatung aus einer Hand. Auch Menschen, die noch nicht überschuldet sind, bei denen die Überschuldung aber absehbar ist, sollen beraten werden können. Wir teilen die Zielsetzung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes des Bundes, mit dem die Schuldnerberatung für neue Zielgruppen geöffnet wird, und wollen das Angebot entsprechend ausweiten <span class="underline"><strong>und auch Betroffenen mit einer Mischung aus privaten und selbständigen Schulden eine niedrigschwellige Beratung ermöglichen</strong></span>.<br><br><em>(Einstimmiger Beschluss des AK Soziales vom 7.10.2026)</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 22:03:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-22: Wohnen als Menschenrecht: Obdach- und Wohnungslosigkeit überwinden</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/wohnen-als-menschenrecht-obdach-und-wohnungslosigkeit-uberwinden-52477</link>
                        <author>AK Soziales (dort beschlossen am: 07.10.2026)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/wohnen-als-menschenrecht-obdach-und-wohnungslosigkeit-uberwinden-52477</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung von Kapitel 4, Zeile 166ff:<br><br><span class="underline"><strong>Wohnen ist ein Menschenrecht, das wir in die Landesverfassung aufnehmen wollen, denn Obdach- und Wohnungslosigkeit sind nicht mit Artikel 1 GG vereinbar und eine schwere Beeinträchtigung von Menschenwürde und Gesundheit. Leider sind aber </strong></span>immer mehr Menschen in NRW wohnungs- oder sogar obdachlos. Wir verfolgen weiterhin das gemeinsame Ziel von EU, Bund und Land, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden und <span class="underline"><strong>müssen jetzt</strong></span> alle Hebel auf Landesebene dafür in Gang setzen. Wir sichern das bewährte Housing-First-Konzept flächendeckend und verlängern dafür konsequent Landesinitiativen wie „Endlich ein ZUHAUSE!&quot; <span class="underline"><strong>um Kommunen zu unterstützen</strong></span>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede neue Wohnungslosigkeit ist nicht nur eine persönliche Tragödie, sondern auch eine langfristige, kostenintensive Belastung unserer Sozialsysteme. Deshalb sorgen wir für eine frühzeitigere Informierung der Wohnungsfachstellen bei drohendem Wohnraumverlust <span class="underline"><strong>und ein zuverlässigeres Übergangsmanagement von Krankenhaus, Psychiatrie, Drogenentzug und Strafvollzug</strong></span>.<br><br><span class="underline"><strong>Menschenwürdige Standards im Hilfesystem wollen wir landesrechtlich definieren und absichern, zielgruppengerechte Angebote ausbauen und mit einem Förderprogramm zur Schaffung abschließbarer Einzelzimmer zu dauerhaften Lösungen beitragen. Nicht zuletzt </strong></span>für wohnungslose junge Menschen und Frauen braucht es den Ausbau gezielter Angebote, die ein sicheres Zuhause als Grundlage schaffen, um wieder Stabilität, Perspektiven und Selbstständigkeit zu gewinnen.<br><br><span class="underline"><strong>Bei all dem setzen wir auf Gleichbehandlung aller obdach- und wohnungslosen Menschen.</strong></span><br><br><br><em>(Einstimmiger Beschluss des AK Soziales vom 7.10.2026)</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 21:48:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA-33: Bleiberechtsprogramm unterstützen</title>
                        <link>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/bleiberechtsprogramm-unterstutzen-21089</link>
                        <author>Kreisvorstand Köln (dort beschlossen am: 20.10.2026)</author>
                        <guid>https://kmv52026.antragsgruen.de/kmv52026/bleiberechtsprogramm-unterstutzen-21089</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Köln reicht folgenden Änderungsantrag zum Landtagswahlprogramm für die Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15.11.2026 ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>WP-06: &quot;Ein Land der Vielfalt“ wird ab Zeile 623 nach „...Zivilgesellschaft besser verzahnen.“ wie folgt ergänzt:<br>
Außerdem erkennen wir den Erfolg der kommunalen Bleiberechtsprogramme an und unterstützen die Kommunen in der Umsetzung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit Beschluss der KMV vom 19.09.26 bekennen wir uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln ausdrücklich zum Kölner Bleiberechtsprogramm und setzen uns für dessen Fortführung ein. Für eine langfristige und erfolgreiche Umsetzung braucht es neben dem Einsatz in den Kommunen auch den entsprechenden Rückhalt von Landesebene.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 15:20:01 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>