Eine feste Mindestquotierung bei der Entsendung in die WKK ist nicht sinnvoll umsetzbar, da einige der beteiligten Gremien und Organe lediglich über einen Sitz verfügen. Dennoch soll die mit der bestehenden Frauenquote verbundene gemeinsame Verantwortung für eine geschlechtergerechte Besetzung von Gremien und damit auch der WKK ausdrücklich erhalten bleiben. Die beteiligten Gremien und Organe sollen deshalb im Rahmen ihrer jeweiligen Entsendungsmöglichkeiten auf eine mindestparitätische Besetzung hinwirken.
Auch in der WKK gilt, wie in allen anderen Gremien, das Frauenstatut und die dazugehörige Quotierung der Redebeiträge. Dadurch wird eine angemessene Beteiligung von Frauen an den Beratungen sichergestellt werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn eine mindestparitätische Besetzung der WKK nicht erreicht wird.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Einsetzung einer Wahlkampfkommission der Kölner GRÜNEN zum Landtagswahlkampf 2027 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Talina Meyer |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 29.10.2026, 15:55 |
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